Falscher Kläger – EuGH lässt dänischen Verband abblitzen
Das wäre der in vielen juristischen Auseinandersetzungen erprobten deutschen Automatenwirtschaft wohl nicht passiert: Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage des dänischen Automatenverbandes als unzulässig zurückgewiesen und damit über eine uneinheitliche Besteuerung verschiedener Glücksspielformen in unserem nördlichen Nachbarland nicht entschieden (T-601/11).
Wie Euromat-Vizepräsident Helmut Kafka berichtet, hatte der Verband geklagt, weil Online Glücksspielanbieter in Dänemark nur 20 Prozent Steuern bezahlen, während traditionelle Automatenbetreiber mit einer deutlich höheren Steuerquote von bis zu 75 Prozent leben müssen. Die EU Kommission hatte dies vorläufig genehmigt, weil man in Dänemark das Online Glücksspiel fördern will. In dem Genehmigungsverfahren hatte die Kommission festgestellt, dass eine Beihilfe zur Stärkung eines bestimmten Wirtschaftszweiges – hier des Online-Glücksspiels – mit Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. Der dänische Automatenverband war in dem Verfahren gehört worden.
Die Klage vor dem EuGH wurde letztlich als unzulässig zurückgewiesen, weil der klagende Verband nicht von der Entscheidung der dänischen Regierung betroffen ist. Betroffen wären allenfalls seine Mitgliedsunternehmen. Mit anderen Worten: Der falsche Kläger.