Fachkraft für Arbeitssicherheit ab April Pflicht
Am 1. April läuft die letzte Übergangsfrist bezüglich der Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Automatenbranche ab. Darauf weist jetzt noch einmal die Dometec Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Betriebssicherheit aus Dortmund hin. Von der neuen Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 6 betroffen seien ab diesem Tag auch Klein- und Kleinstbetriebe ab einem Arbeitnehmer. Als Kooperationspartner des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA) bietet Domotec allen Inhabern der BA-member-card eine entsprechende sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebs zur Erfüllung der neuen Vorschrift zu vergünstigten Konditionen an. Weitere Auskünfte darüber erteilen die einzelnen Landesverbände.