21.06.2024

EU-Kommission stellt fest: In Deutschland geltende besondere Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang

Die Europäische Kommission hat eine wichtige Festellung hinsichtlich der Steuerregelungen für Spielbankunternehmen getroffen.

Der Hamburger Automaten-Verband macht in einem Rundschreiben auf die Stellungnahme der Europäischen Kommission aufmerksam.

Der Hamburger Automaten-Verband (HAV) weist in einem Rundschreiben auf eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission hin. Die Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

Deutschland müsse diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Der HAV weist daraufhin, dass nun die Behörden der Länder ausrechnen müssten, ob, und wenn ja, in welchem Steuerjahr wie viel geldwerter Vorteil durch die Verschonung gewährt wurde.

„Landesgesetzgeber müssen nun Spielbankengesetze anpacken“

„Der jeweilige Landesgesetzgeber muss auch die Spielbankengesetze anpacken, wenn diese entsprechend unzulässige Regelungen beinhalten und wie in Hamburg durch die vorstehend benannte Gesetzesänderung zum Ende des vergangenen Jahres bereits geschehen ist“, teilt der Hamburger Automaten-Verband im Rundschreiben mit.

Die Kommission habe insoweit auch festgestellt, dass die in Hamburg gefasste Regelung (unzulässige) staatliche Beihilfen ausschließt. Dem HAV zufolge werde sich die Freie und Hansestadt Hamburg mit den vorangegangen Steuerjahren befassen und gegebenenfalls im Wege des alten Besteuerungsmechanismus gewährte unzulässige Beihilfen zurückfordern müssen.

Der Verband macht deutlich: „Direkte Auswirkungen auf die Besteuerungspraxis auf Umsätze der gewerblichen Aufstellung von Geldspielgeräten in Gastronomie und Spielhallen hat diese Entscheidung vorerst nicht.“

Den Hamburger Automaten-Verband beschäftigt dieses Thema bereits seit Längerem. Er hatte seine Mitglieder bereits am 21. Dezember 2023 über die Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer Öffentlichen Spielbank (SpielbkG HA) informiert.

Prüfverfahren der Kommission

Hintergrund der damaligen Gesetzesänderung waren Zweifel an der bisherigen Besteuerungspraxis von Spielbanken. Diese habe im Vergleich zur Besteuerung von anderen Glücksspielformen in Verdacht gestanden, unter bestimmten Umständen eine unzulässige staatliche Beihilfe darzustellen. Durch die beschlossenen Änderungen sollte eine mögliche steuerliche Besserstellung der Spielbank Hamburg gegenüber anderen Marktteilnehmern, wie beispielsweise gewerblichen Aufstellern von Geldspielgeräten, zukünftig ausgeschlossen werden.

Hier kommen Sie zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.