EU-Kommission bemängelt geplante Änderungen für Sportwettenanbieter
Die Europäische Kommission kritisiert die geplanten Änderungen für Sportwettenanbieter in Deutschland.
Der Regulierungsentwurf der Bundesländer für den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag sieht vor, ab dem 1. Januar 2020 Sportwettenlizenzen an private Anbieter, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zu erteilen. Diese Lizenzen sollen eine Laufzeit von 18 Monaten mit der Option auf eine dreijährige Verlängerungen beinhalten.
Die EU-Kommission kritisiert allerdings die Verkürzung der Geltungsdauer, denn ursprünglich war eine Experimentierphase von sieben Jahren angedacht. Bekanntermaßen wurde diese niemals Wirklichkeit.
Geltungsdauer der Sportwettenlizenzen
„Die Anreize für einen Wechsel vom unregulierten in den regulierten Bereich“ würden sich verringern, zitieren „NDR“ und „Süddeutsche Zeitung“ aus dem Brief an die Bundesregierung.
Ob die Bundesländer angesichts der Brüsseler Kritik ihren Entwurf überarbeiten, erscheint ungewiss. „Sueddeutsche.de“ zitiert einen Sprecher der bei der Ausarbeitung des Staatsvertrages federführenden Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens mit den Worten: „Die Stellungnahme enthält keine Gesichtspunkte, die Anlass geben könnten, an dem konkreten Inhalt des 3. Glücksspielstaatsvertrages etwas zu ändern.“
Mehr über den „blauen Brief“ gibt es bei „tagesschau.de“ und „sueddeutsche.de“.