22.12.1999
Es bleibt bei der Pauschalsteuer

Die Berliner Bundesverwaltungsrichter haben entschieden.
Die pauschale Besteuerung von Spielautomaten ist weiterhin zulässig.
Auch die erhöhte Vergnügungssteuer auf so genannte Killerautomaten.
Die Berliner Bundesverwaltungsrichter haben entschieden.
Die pauschale Besteuerung von Spielautomaten ist weiterhin zulässig.
Auch die erhöhte Vergnügungssteuer auf so genannte Killerautomaten.