Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten: BGH-Verhandlung doch nicht am 7. März – Verfahren ruht
Am 7. März sollte der Bundesgerichtshof entscheiden, ob ein Sportwettenveranstalter, der in Deutschland noch nicht über die nötigen Genehmigungen verfügte, den Spielern verlorene Wetteinsätze erstatten muss. Nun haben die Parteien übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens wegen Vergleichsverhandlungen beantragt. (Foto: Nikolay Kozakov)
Manche Wettanbieter und ehemalige Wettkunden erwarteten das für den 7. März datierte Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) mit Spannung.
Doch nun gab die Pressestelle des BGH bekannt, dass das Verfahren (I ZR 90/23), in dem es um die Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten geht, nicht am 7. März stattfinden werde.
Begründung: „Nachdem die Parteien übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens wegen Vergleichsverhandlungen beantragt haben, ist der Verhandlungstermin aufgehoben worden“, teilt der BGH mit.
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