30.09.1999

Erleichterte Aufstellung in Thüringen

Die Baubehörden in Thüringen haben in vielen Fällen Aufstellungsanträge für Waren und Dienstleistungsautomaten zu Unrecht abgelent. Das meldet der Verband Automaten Fachaufsteller (VAFA). Verbandsmitglieder hatten geklagt und vorerst Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Gera hat die Gestaltungssatzung der Städte Altenburg und Eisenberg als unwirksam angesehen. Diese Satzungen der Städte hatten es untersagt, in Wohngebieten Automaten aufzustellen. Ein abschließendes Urteil steht noch aus.