Ergebnisse des Betriebsvergleichs für 2016 liegen vor
In einem "BAdirekt"-Schreiben informiert der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) über die Ergebnisse des Betriebsvergleichs der Unterhaltungsautomaten-Unternehmen 2016. Dieser wurde im Auftrag des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) und unter Federführung des BA wie in den Jahren zuvor durch das Institut für Handelsforschung Köln (IFH) durchgeführt.
Gegenüber dem Vergleichsjahr 2015 mit 102 Teilnehmern sei die Zahl der Teilnehmer des Betriebsvergleichs 2016 mit 101 erfreulich konstant geblieben. Der Teilnehmerkreis setze sich laut BA aus 19 reinen Gastronomie-Aufstellunternehmen, 48 reinen Spielhallen-Unternehmen und 34 Mischbetrieben, die sowohl Spielhallen als auch Gastronomie-Aufstellplätze betreiben, zusammen.
Repräsentative Aussagen
„Der Betriebsvergleich machte es möglich, repräsentative Aussagen zu den Betrieben des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland zu treffen. Darüber hinaus erhalten die teilnehmenden Unternehmer ein differenziertes Bild ihrer betriebswirtschaftlichen Entwicklungen – auch im Vergleich zum Durchschnitt der anderen Mitbewerber“, so der BA.
In der Untersuchung werden die wichtigsten Daten und Ergebnisse zur Situation und Entwicklung der Aufstellunternehmen erläutert und dargestellt. Zu nennen sind hier zum Beispiel Kennzahlen zum Personal, zu Kasseninhalten und Erlösen und Investitionen.
Unternehmen aus allen BA-Landesverbänden beteiligt
Teilgenommen haben Unternehmen aus allen elf BA-Landesverbänden. Die Unternehmer des Automaten-Verbandes Schleswig-Holstein sind wie bereits in den vergangenen Jahren Spitzenreiter, dieses Mal jedoch waren Unternehmer des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes gleichstark vertreten. Direkt danach kamen Unternehmer des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg. Dem BA zufolge waren Unternehmer des Hessischen Münzautomaten-Verbandes und des Deutschen Automaten-Verbandes auch stark an einer Auswertung ihrer unternehmensbezogenen Daten interessiert.
Aus den Auswertungen können die Unternehmer wichtige betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen für ihr Unternehmen ziehen. Laut BA können die Daten auch eine wichtige Argumentationsbasis im Falle drohender Vergnügungssteuererhöhungen in den Gemeinden sein.
Für Rückfragen steht der BA zur Verfügung.