20.05.2020

Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zur Notifizierung eingereicht

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 gewinnt an Konturen! Blick in den Eingangsbereich einer modernen Spielhalle im bayerischen Amberg.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 18. Mai 2020 den Entwurf des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) zur Notifizierung eingereicht. Das Notifizierungsverfahren wird bei der EU-Kommission unter der Notifizierungsnummer 2020/0304/D – H10 geführt.

Die sogenannte Stillhaltefrist, innerhalb der der Entwurf des GlüStV 2021 nicht weiter von Deutschland politisch bearbeitet werden darf und EU-Mitgliedsstaaten sowie die EU-Kommission Stellungnahmen zum Entwurf abgeben können, endet am 19. August 2020. Wird eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, verlängert sich die Stillhaltefrist um einen Monat und endet erst am 19. September 2020.

Nach Ablauf der Stillhaltefrist am 19. August oder 19. September 2020 muss der Entwurf noch von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet und in den Länderparlamenten ratifiziert werden.

Wesentliches Ziel der Neuregulierung des Glücksspiels bleibt die Unterbindung unerlaubter Glücksspielangebote, welche für Spieler mit zusätzlichen und nicht übersehbaren Gefahren verbunden sind. Daher wird das Vorgehen gegen in Deutschland nicht erlaubte Angebote gestärkt.

Regulierung der Spielhallen wird im Wesentlichen beibehalten

"Das Bestehen und die Wahrnehmung von nicht erlaubten Spielformen im Internet, die keinen inhaltlichen Begrenzungen oder Vorgaben zum Spielerschutz unterliegen, zeigen, dass eine Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in Richtung erlaubter Spielformen bislang nur eingeschränkt funktioniert. Zur besseren Erreichung der Ziele des Staatsvertrages ist es geboten, das erlaubte Angebot in seiner inhaltlichen Ausgestaltung maßvoll zu erweitern. Daher sollen künftig – unter strengen inhaltlichen Bedingungen – weitere Spielformen im Internet erlaubt angeboten werden können. Die Regulierung der stationären Spielhallen (§§ 24 bis 26) wird im Wesentlichen beibehalten", erläutert der 1. Vorsitzende des Automaten-Verband-Saar, Christian Antz, in einem Rundschreiben. 

Angestrebt wird seitens der Länder, dass der GlüStV 2021 am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Der aktuell geltende Glücksspielstaatsvertrag tritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.

Anliegend der Entwurf des GlüStV 2021 als PDF.