09.11.2018

Ehefrau eines gesperrten Spielers erstreitet Schadensersatz in Höhe von über 40 000 Euro

Ein gesperrter Spieler nutzte offenbar eine Lücke im System aus. Hier ein Blick auf die Online-Startseite der Bayerischen Spielbanken.

Aktuell macht eine Agentur-Meldung (dpa) die Runde in Deutschland. Danach hat das Landgericht München I entschieden, dass das Land Bayern der Ehefrau eines Handwerkers 40 670 Euro plus Zinsen zu zahlen hat. Als Schadensersatz für dessen hohen Spielverluste in bayerischen Casinos.

Der offenbar spielsüchtige Mann hatte 1996 in der Spielbank Garmisch-Partenkirchen eine unbefristete Eigensperre beantragt. Das Dokument wurde in der Folge allen bayerischen Spielbanken zugeleitet. Dennoch konnte er spielen.

"Zwischen 2012 und 2015 verzockte er gut 67 000 Euro in Bad Wiessee und gut 3 000 Euro in Garmisch-Partenkirchen. Teilweise wurde er von seiner Frau begleitet. Sie forderte insgesamt 71 000 Euro Schadensersatz vom Freistaat Bayern. Ihr Mann hatte das Klagerecht an sie abgetreten", wird in Veröffentlichungen berichtet. 

Klägerin trägt zwei Fünftel der Verfahrenskosten

Schwierig! Die Eigensperre war auf den Geburtsnamen des Mannes beantragt, dieser gab jedoch oft den Namen seiner Frau an. In diesen Fällen sah das Gericht keinerlei Schuld der Spielbanken. So wurde der Klägerin nur ein Teil der geforderten Summe zugesprochen. Außerdem muss diese sich zu zwei Fünfteln an den Verfahrenskosten beteiligen.