15.12.2017

Dringender Handlungsbedarf in Hamburg

Wenige Tage vor Weihnachten brennt beim Hamburger Automaten Verband (HAV) der Baum. Wie bereits berichtet wird die zum Jahresende auslaufende Duldung des Betriebs von Bestandspielhallen nicht verlängert. Jetzt haben die Bezirksämter die Betreiber auch direkt angeschrieben, die Schließung nichtgenehmigter Betriebe ab dem 1. Januar 2018 angemahnt und Konsequenzen für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht. Die Einhaltung der Gesetzeslage würde durch entsprechende Kontrollen überprüft.

HAV-Vorsitzender Gundolf Aubke und Justiziar Sven Achnitz empfehlen den Unternehmern dringend, sich juristisch beraten zu lassen und sich in Absprache mit fachkundigen Rechtsanwälten um die Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Hamburg kümmern.

Achnitz bietet betroffenen Unternehmern und deren Anwälten an, bei entsprechenden Fragen mit Rat zur Verfügung zu stehen (Telefon: 040 – 30979292). Zudem wird den beauftragten Rechtsanwälten die Teilnahme an einem für Montag, 18. Dezember, um 14 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei Achnitz & Partner, Große Elbstraße 59 in 22767 Hamburg, anberaumten juristischen Meinungsaustausch angeboten. Soweit diesbezügliches Interesse besteht, wird um entsprechende Anmeldung über das Büro des HAV gebeten.