27.04.2021

Deutschlandfunk beleuchtet Glücksspielstaatsvertrag

In einem fast 20 Minuten langen Hintergrundbericht befasst sich der Deutschlandfunk mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, der am 1. Juli in Kraft treten soll. Die sehr sachliche Sendung befasst sich mit nahezu allen Facetten des GlüStV und lässt Fachleute aller Bereiche zu Wort kommen. Dabei ist sie allerdings so lang, dass der Laie sich kaum ein klares Bild machen kann. Die Problematik ist zu vielschichtig.

Was deutlich herauskommt: So richtig zufrieden ist niemand. Professor Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, Ilona Füchtenschnieder vom Fachverband Glücksspielsucht in Bielefeld und Dr. Tobias Hayer, Spielsuchtexperte an der Universität Bremen bezweifeln, dass der GlüStV in seiner vorliegenden Form tatsächlich in der Lage sein wird, das Entstehen von Glücksspielsucht wirksam zu bekämpfen. Einer der Gründe ist auch, dass die zentrale Glücksspielaufsicht erst 18 Monate später arbeitsfähig sein soll.

Zufrieden ist niemend

So sagt Willi Sirrenberg, Leiter einer Selbsthilfegruppe und Mitglied im Betroffenenbeirat Bayern: „Wir fürchten eben, solange diese Behörde nicht installiert ist, wird es keine wirksame Überwachung geben.“

Hayer kritisiert zudem, dass die illegal agierenden Unternehmen geduldet werden und ihr illegales Treiben nun mit Lizenzen belohnt werden soll.

Aus anderen Gründen unzufrieden äußert sich Georg Gubo, Vizepräsident beim DOCV, dem deutschen Online-Casino-Verband. Er befürchtet, dass die Länder die klassischen Casinospiele auch im Internet selbst betrieben wollen und private Anbieter keinen Zugriff darauf bekommen werden. Bestätigt wird das von Michael Burkert, langjähriger Direktor bei Saartoto: „Wir als staatliche Gesellschaft sagen, dass man im Bereich des klassischen Casinospiels auf ein staatliches Monopol setzten sollte, weil da die Gewähr am ehesten besteht, dass Suchtprävention eingehalten wird und die Erträge dem Staat beziehungsweise dem Gemeinwohl zugeführt werden.“

Nicht zeitgemäß

Kritik übt der DOCV-Vertreter auch an der Limit- und der Aktivitätsdatei. Beide seien weder gut gemacht noch zeitgemäß. Die spielformübergreifende Sperrdatei findet er dagegen gut und richtig.

Sie hält auch Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW), der in dem Beitrag ebenfalls zu Wort kommt, für ein wichtiges Instrument für einen wirksamen Spielerschutz:  
„Das muss funktionieren. Es ist ganz wichtig, dass bei allen Spielformen das gleiche Schutzniveau herrscht – und das hat der Staat ja auch zugesagt“, so Stecker.

Kaum Neuerungen halte der Glücksspielstaatsvertrag für das terrestrische Angebot in Spielhallen und Gaststätten parat, heißt es im Hintergrundbericht des Deutschlandfunks. Lediglich das Personal in den Spielstätten müsse künftig intensiver geschult werden, um auffälliges Spielverhalten zu erkennen. Das werde vom zuständigen Verband begrüßt, ebenso wie die regelmäßige Zertifizierung der Spielstätten.

Sinnlose Abstandsregeln

Unzufrieden seien die Spielhallenbetreiber allerdings damit, dass es den Ländern weiterhin erlaubt ist, das stationäre Angebot zum Beispiel über Abstandsregeln zu regulieren. Im Sinne der Suchtprävention sei das das falsche Signal. Georg Stecker: „Abstandsregeln haben schon früher nicht gestimmt und stimmen erst recht nicht in Zeiten des digitalen Zeitalters. Und das können sie schon daran sehen, dass die Abstandsregeln in den Ländern so unterschiedlich sind, dass man in einem Fall 100 Meter, und im nächsten Fall 500 Meter ansetzt. Also, mit dem Zollstock kann man keinen Spielerschutz betreiben. Es kommt vielmehr darauf an, was in der Spielhalle stattfindet. Das ist entscheidend.“

Für viele Nutzer seien Spielhallen und vor allem Gaststätten mit Spielmöglichkeiten auch „soziale Räume“, so Stecker. Deren Notwendigkeit erkennt indirekt auch Dr. Hayer an: „Ich gestehe zu, wir brauchen eine gewisse Attraktivität. Ich rede immer von einer hinreichenden attraktiven Spiellandschaft."