Corona-Verordnung NRW wird unterschiedlich ausgelegt
Ab Freitag, 20. August, gilt in NRW eine neue Corona-Verordnung. Dabei gibt es jedoch aktuell noch Irritationen wegen unterschiedlicher Auslegungen. Darauf macht das Forum der Automatenunternehmer aufmerksam.
Demnach entfallen die bisherigen Inzidenzstufen. Gleichwohl ist der Inzidenzwert von 35 auch nach der neuen Verordnung relevant. Wird dieser Grenzwert erreicht, müssen Gäste und Beschäftigte, die nicht vollständig geimpft oder genesen (immunisiert) sind, einen negativen Testnachweis erbringen.
Diese sogenannte 3G-Regel gilt, so das Forum, „in jedem Fall für die Innengastronomie und nach aktueller Einschätzung auch für Spielhallen“. Es müsse jedoch betont werden, dass zur Regelung für Spielhallen unterschiedliche Aussagen vorliegen. Nach Auskunft von Ansprechpartnern im zuständigen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales müsse die 3G-Regelung zukünftig auch in Spielhallen umgesetzt werden. Einzelne Ordnungsämter hätten auf Nachfrage jedoch die abweichende Einschätzung abgegeben, nach der die Regelung nicht auf Spielhallen anzuwenden sei.
„Eine endgültige Klärung des Sachverhaltes war bislang leider nicht möglich, da die Verordnung insbesondere in Paragraf 4 Absatz 2 Satz 1 unklar formuliert ist“, schreibt das Forum.
Die Testpflicht hängt in NRW von der 7-Tages-Inzidenz ab. Liegt diese an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt bei 35 oder höher, so gilt dort für den Zutritt unter anderem zu Spielhallen (siehe Hinweis oben) und zur Innengastronomie die 3G-Regel. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen auch im Landesdurchschnitt den Wert von 35, so gilt die 3G-Regel landesweit.
Alle Gäste und Beschäftigten, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen dann den Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (oder eines negativen PCR-Tests) vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die offizielle Feststellung der jeweiligen regionalen oder der landesweiten Inzidenz erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die aktuellen Inzidenzzahlen werden auf der Website des Ministeriums (mags.nrw) veröffentlicht und täglich aktualisiert.