Corona-Maßnahmen werden verlängert – Spielhallen und Gastronomie bleiben bis 20. Dezember geschlossen
Wie bereits von mehreren Medien vorab vermutet werden die bisher geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember verlängert.
Nach der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 heißt es im veröffentlichten Beschluss: „Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen.“
Darüber hinaus werden private Zusammenkünfte auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei jedoch nicht mitgezählt. Schulen und Kitas bleiben weitgehend offen, die Maskenpflicht gilt ab der 7. Klasse.
Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.
Zudem haben sich die Politiker auf vorgezogene Weihnachtsferien ab dem 19. Dezember 2020 geeinigt. Bremen und Thüringen behalten sich eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns vor.
Für Weihnachten gelten andere Regelungen
Für die Weihnachtstage werden die Regelungen gelockert. Im Beschluss heißt es, dass die Weihnachtstage mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert zu betrachten seien. „Deshalb können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 wie folgt erweitert werden: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“
Doch wie geht es weiter? Wo ist die Perspektive? Die Antwort aus dem Papier lautet: „Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.“
Hier können Sie den Beschluss der Bundesregierung einsehen.