BVerwG: Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz sind rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht hat nach zweitägiger mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Regelungen und Einschränkungen der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz in allen Punkten rechtmäßig sind.
So betont das Gericht in seiner Pressemitteilung: "Die vom Berliner Landesgesetzgeber eingeführten Beschränkungen für die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen verstoßen nicht gegen Verfassungs- oder Unionsrecht. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Auch eine in Rheinland-Pfalz für Spielhallen geschaffene Abstandsregelung zu Einrichtungen für Minderjährige ist verfassungskonform." und führt weiter aus "Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Länder auf Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG sämtliche Voraussetzungen für die Erlaubnis von Spielhallen und die Art und Weise ihres Betriebs regeln dürfen."
Auch hält das Bundesverwaltungsgericht die Spielhallenregelungen mit der Berufsfreiheit vereinbar. Die Regelungen schränkten "nicht die Berufswahl, sondern nur die Berufsausübung ein." Darüberhinaus sehen die Richter auch die Eingriffe in die Eigentumsfreiheit als "verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmungen ausgestaltet" und haben nichts zu beanstanden.
Die vollständige Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes finden Sie hier.