Bundeswirtschaftsministerium verkündet Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis einschließlich Ende März 2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 24. November bekannt gegeben, dass die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 verlängert werden.
Im Einzelnen bedeutet das: Für Unternehmen wird das aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.
Zugangsvoraussetzungen
Eine Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums besagt weiterhin: „Grundsätzlich behalten wir in der Überbrückungshilfe IV die bewährten Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus bei und verlängern die Hilfen bis März 2022. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 Prozent für diese Unternehmen."
Info-Seiten
Weitere Informationen für Unternehmer stellt das Bundeswirtschaftsministerium hier zur Verfügung. Eine FAQ-Seite zur Beihilferegelung finden Sie hier. Erst- oder Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe III plus können wie gewohnt über das Portal der Überbrückungshilfen (von prüfenden Dritten) beantragt werden.