17.03.2020

Bundesweite Spielhallenschließungen

Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben am 16. März angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland bundesweite Spielhallenschließungen erlassen.

Neben Spielhallen müssen auch Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen schließen.

Bundesländer, die in den vergangenen Tagen noch keine Schließungen von Spielhallen verfügt hatten, beraten nur noch über Zeiträume.

Die bislang bekannten Erlasse im Überblick:

-  In Baden-Württemberg sind Spielhallen ab dem 17. März. Die Verordnung bleibt vorerst bis zum 15. Juni bestehen.

-  In Berlin müssen Spielhallen seit dem 14. März geschlossen sein.

-  In Brandenburg sind Spielhallen ab dem 18. März geschlossen.

-  In Bayern sind Spielhallen ab dem 17. März geschlossen.

-  In Bremen sind Spielhallen ab dem 18. März bis auf Weiteres geschlossen.

-  In Hessen sind Spielhallen ab dem 18. März geschlossen sein.

-  In Hamburg müssen Spielhallen seit dem 16. März geschlossen sein.

-  In Niedersachsen müssen Spielhallen ab dem 17. März, 6 Uhr, geschlossen sein. Die Regelung gilt zunächst bis zum 18. April.

-  In Nordrhein-Westfalen müssen Spielhallen seit dem 16. März geschlossen sein.

-  In Rheinland-Pfalz müssen Spielhallen ab dem 18. März geschlossen sein.

-  Im Saarland gelten die Schließungen ab Mittwoch, dem 18. März bis auf Weiteres.

-  In Schleswig-Holstein müssen Spielhallen seit dem 14. März geschlossen sein.

-  In Thüringen müssen Spielhallen ab Mittwoch, dem 18. März, geschlossen bleiben. Die Regelung gilt zunächst bis zum 19. April.

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt beraten derzeit noch über die Zeitangaben. (Stand: 17. März, 13 Uhr)