Bundestagsgutachten stellt bei Lohnfortzahlung in Quarantäne ungeboosterte mit ungeimpften Arbeitnehmern gleich
Seit November 2021 gilt die Regelung, dass Ungeimpfte keine Lohnfortzahlung erhalten, wenn sie in Quarantäne müssen. Wie es sich mit geimpften, aber nicht geboosterten Arbeitnehmern verhält, hat aktuell ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages untersucht.
Gutachten: Kein Verdienstausfall für Ungeboosterte
Die Parlamentsjuristen kommen zu dem Schluss: „Das Fehlen der COVID-19-Auffrischimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs für den Verdienstausfall im Sinne des Paragraf 56 Abs. 1 S. 4 IfSG führen, sofern durch sie ein Verbot in der Ausübung der bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermieden werden können.“
Den Verdienstausfall würde demnach nicht erhalten, „wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, [...] ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“
Umsetzung fraglich
Details zur Umsetzung seien noch nicht bekannt, wie mehrere Medien, wie zum Beispiel der „Bayerische Rundfunk“, berichten. Unklar sei bisher, ob sich die Bundesländer, die für die Entschädigungszahlungen zuständig sind, dieser Rechtsauffassung anschließen. „Sie hatten die gesamte Regelung bis Ende Oktober 2021 mit Blick auf die anfangs bestehende Impfstoffknappheit überhaupt nicht angewendet“, so das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Aktuelle Zahlen
„Zeit.de“ hat Statistiken zur Corona-Impfung zusammengetragen. Demnach sind in Deutschland (Stand: 21. Januar 2022) 60,9 Millionen Menschen (73,2 Prozent) vollständig (zweifach) geimpft und 41,2 Millionen geboostert (49,6 Prozent).