Bundesregierung liegen keine offiziellen Zahlen zur Illegalität vor
Robert Hess, Senior Consultant beim Behörden Spiegel, berichtet über eine Anfrage der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und die Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold (Bündnis 90/Die Grünen).
„Die Bundesregierung stellt klar, dass es keine offiziellen Zahlen zu aufgestellten Geldspielgeräten gibt. Der Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden gibt lediglich Schätzzahlen aus. Danach ist die Zahl der Geldspielgeräte von 269 000 in 2014 auf 180 000 in 2022 gesunken“, fasst Robert Hess zusammen.
Und weiter: „Auch in Bezug auf illegal aufgestellte Geldspielgeräte liegen dem BMWK keine offiziellen Zahlen vor. Hinsichtlich der Frage zur möglichen Kanalisierung schreibt die Bundesregierung bzw. das BMWK, dass die Automatenwirtschaft eine Studie zur Kanalisierungsquote veröffentlicht habe. ‚Die Datengrundlage und Abschätzungen können vom BMWK jedoch nicht beurteilt werden‘, so das BMWK.“
Hier Frage und Antwort im Originalwortlaut:
Wie hat sich die Anzahl der legal- und illegal betriebenen Geldspielgeräte sowie die Kanalisierungsquote legaler Glücksspielformen insgesamt seit 2012 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Spielformen)?
Antwort: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) regelt ausschließlich terrestrischen Geldspielgeräte entsprechend §33c Gewerbeordnung (GewO). Andere Glücksspielformen liegen nicht in der Zuständigkeit des BMWKs. Entsprechend liegen hierzu auch keine Informationen vor.
Offizielle Zahlen zu aufgestellten Geldspielgeräten gibt es nicht. Seit 2014 wird jedoch jährlich ein Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder herausgegeben, der die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte entsprechend §33c GewO mit folgenden Zahlen abschätzt:
2014: 269.000
2015: 267.000
2016: 264.000
2017: 255.000
2018: 245.000
2019: 220.000
2020: 220.000
2021: 210.000
2022: 180.000
Offizielle Zahlen zu illegal aufgestellten Geldspielgeräten liegen dem BMWK nicht vor. Ferner gibt es keine offizielle Definition zur Berechnung einer Kanalisierungsquote.
Die Branchenstudie „Entwicklung der Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland“ hat Schätzungen zu diesem Thema veröffentlicht. Die Datengrundlage und Abschätzungen können vom BMWK jedoch nicht beurteilt werden.
Hier endet die kurz gehaltene Antwort des Staatssekretärs Giegold.