Bund und Länder beschließen Lockerungen
Vertreter von Bund und Ländern haben sich auf ihrer Konferenz am 16. Februar darauf geeinigt, dass zum 20. März die meisten Corona-Maßnahmen entfallen sollen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen. Allerdings sollen Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten weiterhin erhalten bleiben.
„Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen. Wichtig ist ein möglichst abgestimmtes Vorgehen in allen 16 Ländern“, heißt es in dem Beschluss.
Öffnungen in drei Schritten
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren Öffnungen in drei Schritten in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung:
In einem ersten Schritt sollen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene demnach komplett - „ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl“ - wegfallen. Die in vielen Bundesländern bereits aufgegebene Zugangsregel im Einzelhandel nur für Geimpfte und Genesene (2 G) soll bundesweit gekippt werden. Allerdings müssten dort medizinische Masken getragen werden. „Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist“, heißt es in dem von Bund und Ländern erstellten Drei-Stufen-Plan.
In einem zweiten Schritt soll vom 4. März an der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie nicht nur Geimpften und Genesenen, sondern auch Personen mit negativem Test (3 G) ermöglicht werden. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2 G plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen - inklusive Sport - soll gelten: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, maximal 6 000 Zuschauer; im Außenbereich bis 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal 25 000 Zuschauer. All das steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Krankenhäuser nicht durch Corona überlastet sind.
„In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt", so der Beschluss. Dann soll beispielsweise auch die Home-Office-Pflicht entfallen.
Länder begrüßen Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelunugen des Kurzarbeitergeldes sowie der Überbrückungshilfe IV
Darüber hinaus heißt es unter Punkt 13 in dem Beschluss: „Die Länder begrüßen den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So wird den seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März 2022 weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen.“
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder planen aufgrund der Corona-Pandemie am 17. März 2022 erneut zusammenkommen.