Bremen: Erlaubnisanträge abgeben
Im Land Bremen müssen Spielhallenbetreiber bis zum 30. Juni 2016, also innerhalb der nächsten zwei Wochen, ihre Anträge auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nach dem Bremer Spielhallengesetz abgeben, wenn sie ihre Objekte auch nach dem 30. Juni 2017 weiter betreiben wollen. Das Thema stand im Mittelpunkt der Versammlung des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes (NAV) am vergangenen Mittwoch.
Verbandsjustiziar Professor Dr. Florian Heinze konnte in seinen Erläuterungen aber etwas Druck von den Unternehmern nehmen: In Bremen genügt zunächst ein formloser Antrag. Alle notwendigen Unterlagen können nachgereicht werden. Und sollten Unterlagen fehlen, wird es von Seiten der Genehmigungsbehörden auch ein Anhörungsverfahren geben.
Wie in allen anderen Bundesländern erlöschen durch die Gesetzesänderung die bisherigen, eigentlich unbefristeten, Erlaubnisse und müssen durch eine neue ersetzt werden. In Bremen kommen viele Unternehmer durch die landesspezifischen Regelungen noch vergleichsweise glimpflich davon. So dürfen alle Spielstätten, die seit mindestens 20 Jahren bestehen und seit mindestens zehn Jahren denselben Betreiber haben auch dann weiter bestehen, wenn sie den Mindestabstand nicht einhalten. In anderen Fällen können die Betreiber Härtefallanträge stellen. Wenn sie vor Verabschiedung des Spielhallengesetzes erhebliche Vermögensdispositionen vorgenommen haben – also hohe Investitionen getätigt, die noch nicht abgeschrieben sind, oder einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen haben – sollen sie ebenfalls vom Mindestabstandsgebot befreit werden.
Wichtig ist dabei das Wort "Soll". Nach Auskunft von Dr. Heinze bedeutet eine solche "Soll-Vorschrift", dass die Unternehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Befreiung rechnen können. Berücksichtigt man diese Vorgaben, gibt es laut NAV-Vorsitzendem Detlev Graß in Bremen bei derzeit 165 Konzessionen noch 28 Konfliktfälle. Hier planen die Behörden für ihre Entscheidungsfindung zunächst sachliche Kriterien heranzuziehen. Sollte dadurch keine Auswahl möglich sein, ist danach ein Losentscheid geplant.