26.09.2016

Branchen-Beiträge für die VBG bleiben stabil

Die Verwaltung-Berufsgenossenschaft (VBG) hat den BA darüber unterrichtet, dass ab 1. Januar 2017 ein neuer Gefahrtarif für die gesetzliche Unfallversicherung gilt. Positiv: Die Beiträge bleiben stabil beziehungsweise können leicht sinken.

Bekanntlich ist die VBG nicht nur für den Gewerbezweig Verwaltung zuständig, sondern auch darüber hinaus für eine ganze Reihe weiterer Berufs- und Gewerbezweige, unter anderem auch für den Bereich Spielstätten.

BA-Justiziar Stefan Burger führt unter anderem aus: "Die Höhe des vom Unternehmen zu zahlenden Beitrags zur Berufsgenossenschaft errechnet sich nach der Höhe des Gesamtentgeltes, nach der Gefahrklasse und dem sogenannten Beitragsfuß. Der Beitragsfuß wurde bereits im Jahr 2015 auf 4,0 Prozent gesenkt und wird aller Voraussicht nach stabil bleiben."

Gefahrklasse Spielstätten von 3,51 auf 3,34 gesunken

Weiter: "Bei der Berechnung des Gesamtentgelts kommt es auf das jeweilige Unternehmen an. Der zur Berechnung ebenfalls relevante Gefahrtarif regelt die Abstufung der Beiträge nach Gefahrklassen der Unternehmen. Berücksichtigt werden insbesondere die unterschiedlichen Gefährdungsrisiken. Diese werden durch die sogenannten Gefahrklassen ausgedrückt. Die Gefahrklasse der Spielstätten wird nunmehr von dem Faktor 3,51 auf 3,34 gesenkt."

Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei Unternehmen, welche ein stabiles Gesamtentgelt aufweisen, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft stabil bleiben beziehungsweise leicht sinken.