Berliner Prozess zum Wirklichkeitsmaßstab
Heute, zwei Tage vor Weihnachten, hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in zwei Verfahren über die Vergnügungssteuer verhandelt. Genauer gesagt: Zum einen stand die Pauschalbesteuerung von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten auf dem Prüfstand. Zum anderen die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit einer erhöhten Vergnügungssteuer auf Spiele, denen Kommunen die Gewaltdarstellung gegen Menschen oder eine Verherrlichung beziehungsweise Verharmlosung des Krieges bescheinigen.
Seit dem 1. Januar ist das Einspielergebnis von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten anhand der Zählwerksausdrucke lückenlos dokumentiert. Muss sich also nicht seit diesem Stichtag die Steuer prozentual am Einspielergebnis orientieren? Das erörterte der 11. Senat in drei Normenkontrollverfahren. Konkret wurde dieser Frage anhand der Vergnügungssteuersatzungen in Kiel, Magdeburg und Halle diskutiert.
Zentrale Aspekte waren dabei die Steuergerechtigkeit und die Praktikabilität eines Wirklichkeitsmaßstabes für die Kommunen.
In zwei Verfahren, gegen die Stadt Göttingen und Hannover, befassten sich die Bundesrichter mit der erhöhte Besteuerung so genannter 'Killerautomaten'. Dürfen Gemeinden per Vergnügungssteuer das Spiel an solchen Automaten über den ortsüblichen Satz für andere Geräte verteuern, um letztlich über den Preis den Zugang zu solchen Angeboten zu erschweren? Hat der Bundesgesetzgeber hier bewusst einen Gestaltungsfreiraum für die Länder und Kommunen gelassen? Oder hat er nicht durch das Strafgesetzbuch sowie Spielverordnung und Jugendschutzgesetz die Dinge bereits zur Gänze geregelt? Darf auch Erwachsenen vorgeschrieben werden, ob sie an Killerautomaten spielen? Und sei es auch nur indirekt über einen erhöhten Vergnügungssteuersatz?
Bis Redaktionsschluss hatte das Gericht noch kein Urteil verkündet. Spätestens morgen (23. Dezember) wird in Berlin zu erfahren sein, ob die fünf Richter in der Sache entschieden haben oder nicht. Letzteres bedeutet, dass das Bundesverwaltungsgericht erst im nächsten Jahr sein Urteil verkünden wird.