Berlin: Abgeordnetenhaus beschließt Gesetzesänderung
In der Zweiten Lesung wurde gestern im Berliner Abgeordnetenhaus der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Mindestabstands (MindAbstUmsG Bln) beraten. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmten für das Änderungsgesetz.
Dieses Gesetz enthält unter anderem Regelungen zur Behandlung konkurrierender Spielhallen, die Erhöhung des Bußgeldes für Betreiber illegaler Spielbetriebe von 50 000 auf 500 000 Euro und sieht zudem die Einführung einer landesweiten Sperrdatei vor.
Der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen SPD und CDU war zuvor nach der Ersten Lesung vor knapp einem Monat (Plenarprotokoll 17/76 vom 18. Februar 2016) zur weiteren Beratung und im Rekordtempo durch die Ausschüsse für Umwelt und Stadtentwicklung und Wirtschaft gebracht worden. Dort ist der Ursprungsentwurf (Drucksache 17/2714) nur geringfügig geändert worden (Beschlussempfehlung)“, schildert Jutta Keinath, Geschäftsführerin des Forum für Automatenunternehmer in Europa.
Fristen beachten
Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben die Betreiber von Bestandsunternehmen, deren Erlaubnis nach dem 31. Juli 2016 erlischt, drei Monate Zeit, um ihre Anträge bei der zuständigen Behörde einzureichen und sich einem Sonderverfahren zur Neuerteilung einer Erlaubnis zu unterziehen. „Verspätete Anträge nehmen nicht am Sonderverfahren teil“, teilt das Forum in einem aktuellen Schreiben mit.
Wurde das Spielhallengesetz 2011 noch mit großer Mehrheit verabschiedet – damals hatte lediglich die FDP mit Nein gestimmt – stellte sich die aktuelle Debatte laut BA weitaus differenzierter dar. „Wie zu erwarten war, verteidigten die Regierungsfraktionen SPD und CDU den Gesetzentwurf als wichtigen Beitrag zur Kanalisierung des Spieltriebes, zur Verbesserung des Stadtbildes und im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes“, so Simone Storch, Geschäftsführerin des Bundesverband Automatenunternehmer (BA). Die Anzahl der Spielhallen in Berlin sollten auf ein „stadtverträgliches Niveau“ herabgesenkt werden. „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schloss sich der Auffassung der Koalition an und bekräftigte den gemeinsamen Wunsch, zukünftig weniger Spielhallen in der Bundeshauptstadt zu haben“, sagt Storch.
Opposition übt massiv Kritik
Massive Kritik kam jetzt hingegen durch die Oppositionsfraktionen Piraten und Die Linke. „Beide legten den Finger in die Wunde und konfrontierten die Regierungsfraktionen mit dem massiven Problem der 2 500 Café-Casinos in der Stadt und den zu erwartenden Verdrängungseffekt der Spielgäste hin zu den illegalen Angeboten, wenn keine ausreichende Zahl legaler Spielhallen mehr vorhanden sein wird“, berichtet Storch.
Daher lehnte Die Linke und mehrheitlich die Piratenfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Dieser wurde dennoch mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet und kann in Kürze in Kraft treten.
Umsetzung des Gesetzes
Auch bezweifelten die Oppositionsfraktionen, ob die Berliner Bezirksämter aufgrund von Personamangel und Überlastung in der Lage sein werden, die neuen Regelungen umzusetzen. Wie die zuständige Senatsverwaltung in einer Stellungnahme vom 1. März mitteilte, werde man für die entsprechende personelle Unterstützung der Bezirke bei der Umsetzung des Gesetzes sorgen. Dazu sollen dem Forum zufolge insgesamt 15 höhere Beamte in die zuständigen Erlaubnisbehörden bei den Bezirken abgeordnet werden. Zusätzlich solle eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der Erlaubnisbehörden sowie der Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Inneres die Bezirke unterstützen. Auch seien eigens dafür eingerichtete Fortbildungsmaßnahmen für die beteiligten Beamten und die zuständigen Mitarbeiter der Gewerbeämter vorgesehen.
„Obwohl damit die Verschärfung des Berliner Spielhallengesetzes durchgebracht wurde offenbart die Debatte im Plenum dennoch, dass es auch noch Stimmen der politischen Vernunft gibt, die das Glücksspielangebot in Berlin differenziert betrachten und über die Konsequenzen nachdenken, die eine Reduzierung des legalen Gewerbes mit sich bringt. Neben den Ausweichbewegungen in das illegale Spiel drohen in Berlin ein Verlust von Arbeitsplätzen und ein massiver Rückgang der Vergnügungssteuereinnahmen“, informiert Storch.
Das Forum und der BA raten allen Berliner Aufstellunternehmern sich bereits jetzt auf die Antragsstellung für eine neue glücksspielrechtliche Erlaubnis vorzubereiten.