28.07.2016

Berichtspflicht in Hessen für die Jahre 2014 bis 2016: Stichtag 31. Juli

Blick in ein modernes hessisches Spiel-In-Entertainmentcenter.

Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) warnt seine Mitgliedsbetriebe in einem Rundschreiben vor dem Stichtag 31. Juli 2016 für die Berichtspflicht nach § 3 Absatz 2 Hessisches Spielhallengesetz.

Bis 31. Juli 2016 sind die Berichte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einzureichen. Die umgesetzten Maßnahmen für den Spieler- und Jugendschutz müssen dabei vom 5. Mai 2014 bis einschließlich 15. Juli 2016 dokumentiert werden.

"Bitte denken Sie daran, dass der 31.07.2016 ein Sonntag ist", so der Verband.

Für die Berichte hat das Ministerium ein elektronisches Berichtsformular entwickelt – siehe Anlage. Hessische Spielstättenbetreiber müssen dieses spätestens bis zum 31. Juli 2016 an die für sie zuständige Vollzugsbehörde schicken sowie per E-Mail an das im Formular angegebene Funktionspostfach (<link>berichtehspielhg@hsm.hessen.de).