05.03.2004

Begriffserklärung: Was ist der Unterschied zwischen Weiterspielmarken und Token

Die deutsche Sprache ist schwer! Durch die Verwendung von Anglizismen wird der Gebrauch nicht leichter. Die laxe oder fehlerhafte Verwendung von Begriffen führt zwangsläufig in vielen Fällen auch zu unrichtigen Bewertungen.

Nur wenn Begriffe wie Weiterspielmarken und Token sehr präzise verwendet werden, lassen sich Missverständnisse vermeiden und wird eine objektive Bewertung von Sachverhalten möglich.

Die undifferenzierte Anwendung birgt für alle Seiten Gefahren: für Automatenkaufleute die Gefahr von (fehlerhaften) Abräumverfügungen oder von (irrtümlich eingeleiteten) Strafverfahren und für die Ordnungsbehörden die Gefahr von Regressforderungen.

Hier die Begriffserklärungen:

1. Fungames sind erlaubnisfreie Unterhaltungsspielgeräte ohne Geld- beziehungsweise Warengewinnmöglichkeit. Diese Geräte geben Weiterspielmarken aus und sind zumeist mit einem Hinterlegungsspeicher ausgestattet.

2. Weiterspielmarken (WSM) sind verkörperte Freispiele, die von Fungames bei Spielbeendigung ab bestimmten Punkteständen gewährt werden. WSM dienen ausschließlich dem zeitversetzten Weiterspielen an einer Spielstelle und haben bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keinen Geld- beziehungsweise Vermögenswert. WSM stellen keinen Geldgewinn dar.

3. Im Unterschied zu WSM dienen Token als Geldersatz. Sie haben Vermögenswert und ermöglichen das erstmalige Bespielen eines Fungames.

4. Token werden häufig über Tokenmanager verkauft beziehungsweise rückgekauft. Die Verwendung dieser Manager ist schwer zu kontrollieren. Die Verwendung von Token im Zusammenhang mit Fungames für die Auszahlung von Gewinnpunkten kann diese zu zulassungspflichtigen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten machen. Unter Umständen wird der Tatbestand des illegalen Glücksspiels gemäß Paragraf 284 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt.

5. Die meisten modernen Fungames sind mit einem gerätespezifischen Hinterlegungsspeicher ausgestattet. Dieser ist bei Geräten, die der PAS 1016 entsprechen, auf 50 Euro begrenzt. Ein Geldbetrag wird in das Gerät eingeworfen und im Geldeinwurf-Speicher hinterlegt. Entsprechend der Höhe der Geldeinheit, die auf einem Punktespeicher aufgebucht ist, werden Spiele gewährt. Es ist möglich, die in diesem Speicher hinterlegten Punkte durch Spielerfolge/-misserfolge zu erhöhen oder zu reduzieren. Erst am Ende des Spiels erfolgt die Abrechnung. Es kann nicht mehr Geld aus Punkten rückgewandelt werden als hinterlegt wurde. Die nicht verspielten Punkte werden maximal bis zur Höhe des je Spieler hinterlegten Betrages rückgewandelt, maximal jedoch bis 50 Euro. Mittels eines Hinterlegungsspeichers findet zu keinem Zeitpunkt eine Vermögensmehrung oder ein Geldgewinn statt.

6. Vom Hinterlegungsspeicher ist die Einsatzrückgewähr zu unterscheiden. Diese kann sowohl im Gerät als auch außerhalb (zum Beispiel über einen Tokenmanager oder per Hand) erfolgen. Wenn ein Betrag als Einsatz geleistet wird, ist dies unwiderruflich erfolgt. Das Vermögen des Spielgastes ist zunächst gemindert. Ob eine Rückerstattung des Einsatzes einen Gewinn darstellt, ist in der Rechtsprechung strittig. Das Landgericht Krefeld bejaht zum Beispiel im Urteil vom 10. März 2003 (Az. 26 StK 7/03) nur dann das Vorliegen eines Gewinns, wenn in einer bestimmten Zeitspanne ein Überschuss erzielt wird. Der Gedanke dahinter: Das Spielen eines Spielers darf nicht lebensfremd in Einzelspiele aufgespalten werden. Entscheidend für die Beurteilung ist die Spielsequenz.