Bayern: Wiedereröffnung der Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Innengastronomie am 7. Juni
Ab Montag, 7. Juni, gilt die neue, dann 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese ermöglicht die Wiedereröffnung der Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Innengastronomie.
"Nach Aussagen von MP Söder auf der heutigen Pressekonferenz dürfen damit ab Montag die Freizeiteinrichtungen und die Innengastronomie wieder öffnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 mit Tests, unter 50 ohne Tests", erläutert der Vorstand des Bayerischen Automaten-Verbandes in einem Rundschreiben.
Bars, Clubs und getränkegeprägte Gastronomie dürfen noch nicht wieder öffnen.
Verlässliche Informationen zur Sperrzeit liegen noch nicht vor
"Damit gehen wir davon aus, dass auch Spielhallen mit dem entsprechenden Infektionsschutzkonzept ab Montag in Bayern wieder öffnen können, ebenso die Spielbanken und Wettannahmestellen. Näheres, insbesondere zur Sperrzeit, berichten wir, wenn die Verordnung vorliegt. Wir empfehlen Ihnen, soweit noch nicht erfolgt, mit den entsprechenden Vorbereitungen zu beginnen", wendet sich der Verband ermutigend an die Mitglieder.