Bayern lockert Sperrzeiten
Bayerns Spiel- und Gaststätten können bereits ab 15. Februar ihre Betriebe länger öffnen. Das bayerische Kabinett hat eine entsprechende Änderung der Gaststättenverordnung beschlossen. Danach wurde die Sperrzeit von Schank- und Speisewirtschaften sowie von öffentlichen Vergnügungsstätten in Bayern verkürzt, und zwar werktags von 2 bis 6 Uhr und an den Wochenenden sowie Feiertagen von 3 bis 6 Uhr.