28.06.2021

Bayern – Land der Glückseligen

Voraussichtlich pünktlich am 1. Juli wird das bayerische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Das erwartet der Justiziar des Bayerischen Automaten Verbandes (BAV), Christian Szegedi. Wenige Tage vorher stellte die Verbandsspitze den Mitgliedern online noch einmal die wesentlichen Inhalte vor.

BAV-Vorsitzender Andy Meindl sprach mit Blick auf das am 16. Juni verabschiedete Ausführungsgesetz in Bayern vom „gelobten Land“. Alle Automatenkaufleute aus anderen Bundesländern, die den Freistaat wegen seines Verzichts auf Vergnügungssteuern ohnehin schon für das Land der Glückseligen halten, werden ihm Recht geben.

Neue Erlaubnisse beantragen

Konkret sieht es in Bayern wie folgt aus: Ab dem 1. Juli benötigen alle Spielstätten neue glücksspielrechtliche Erlaubnisse, die für bis zu zehn Jahren erteilt werden. Alte Erlaubnisse gelten fort, bis über den Neuantrag entschieden wurde.

Mehrfachspielhallen mit bis zu drei Konzessionen können bestehen bleiben (§ 29, Abs. 4 GlüStV), sofern die üblichen Qualitätsanforderungen – Zertifizierung, Sachkundenachweis des Betreibers, besondere Schulungen des Personals – erfüllt werden.

Zertifizierung statt Mindestabstand

Einzelspielhallen müssen einen Mindestabstand von 250 Metern zueinander einhalten. Sie können davon aber befreit werden, wenn sie zertifiziert sind. Das heißt, was bisher als Härtefallregelung möglich war, wird nun in einen regulären Bestandsschutz umgewandelt und gibt den Betreibern Planungssicherheit, denn Spielhallen, die vor dem 1. Januar 2020 bereits bestanden, haben nun einen Anspruch auf eine neuerliche Erlaubnis. Wer eine neue Spielhalle errichten will, muss einen Abstand von mindestens 500 Metern zu bestehenden Objekten einhalten.

Spielhallenbetreiber in Bayern genießen also nicht nur Bestandsschutz, sondern werden auch davor geschützt, dass ihnen Wettbewerber zu dicht „auf die Pelle rücken“. Wer in der Suppe noch ein Haar finden möchte: Mehrfachspielhallen sind ausdrücklich an das Wort „Konzession“ gebunden und nicht an die theoretisch möglichen 36 Geräte. Deshalb müssen Spielhallen, die aus irgendwelchen Gründen aus sechs Achterkonzessionen bestehen, drei Konzessionen schließen und die verbleibenden drei mit 24 Geräten betreiben. Ein Aufstocken ist nicht möglich.

Übrigens: Im Bayerischen Landtag haben nicht nur die Regierungsparteien CSU und Frei Wähler für das Gesetz gestimmt, sondern auch die oppositionellen SPD und FDP sowie vier fraktionslose Abgeordnete. Die Grünen haben sich enthalten. Lediglich die AFD votierte dagegen.

Präsenzveranstaltung geplant

Weitere Themen des Online-Meetings waren das neue Sozialkonzept, das ebenfalls neue Sicherheitskonzept und die Corona-Arbeitsschutzbestimmungen. Der Vorstand wird sich dazu in Kürze bei den Mitgliedern melden. Für den 21. September plant der BAV eine Präsenzveranstaltung in München.