07.05.2020

Bayerische Unternehmer können neues Infektionsschutzkonzept beim Verband abrufen

Der Bayerische Automaten-Verband (BAV) hat das Infektionsschutzkonzept, die Dienstanweisungen für die Mitarbeiter und die notwendigen Aushänge an die Anforderungen der 4. Bayerischen Infektionsschutzverordnung angepasst.

"Diese Unterlagen haben wir gesondert überprüfen lassen und bitten Sie, diese neuen Unterlagen bei der Wiedereröffnung am 11. Mai zu verwenden. Die Unterlagen sind für Mitglieder in der Geschäftsstelle und auf der Homepage des BAV abrufbar", erklärt der Vorstand. 

Anforderungen sind unbedingt einzuhalten

Wichtig laut dem bayerischen Verband: "Sollten die Anforderungen am 11. Mai noch nicht eingehalten werden können, dann ist eine Öffnung des betroffenen Betriebs nicht zulässig! Wir fordern Sie dringend auf, sich an die Vorgaben zu halten – im Interesse des Gesundheitsschutzes, zur Vermeidung von Bußgeldern und auch, um die Bemühungen des Verbandes nicht zu unterlaufen."

Der BAV-Vorstand erlaubt sich abschließend noch den Hinweis, "dass gerade auch aufgrund des ersten Infektionsschutzkonzeptes des BAV, das wir an verschiedenen Stellen vorgestellt haben, eine Neubewertung der Spielhallen erfolgt ist". 

Wer in den Bayerischen Automaten-Verband eintreten möchte, hier Kontaktdaten der Geschäftsstelle in Neuötting: Telefon 08671 9287440, Fax 08671 9298036, info@bavev.de.