06.03.2023

BAV-Vorstand gratuliert Justiziar RA Mirko Benesch & Team

Auf dem oberen AutomatenMarkt-Archivfoto: Die Gratulanten Andy Meindl und der BAV-Vorstand. Auf dem unteren Foto: BAV-Justiziar Rechtsanwalt Mirko Benesch und Rechtsanwalt Marcus Röll, ebenfalls von der Kanzlei Benesch und Partner, auf einem BAV-Treffen.

"Der Bayerische Automaten-Verband gratuliert seinem Justiziar, Herrn Benesch, und seinem Team zum Sensationserfolg beim Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg am 02.03.2023. Die Benesch Rechtsanwaltspartnerschaft mbB hat mit erfolgreichen Verfassungsbeschwerden die bisherige Auswahlpraxis im Land Baden-Württemberg gekippt und die 'Zäsurrechtsprechung' beendet", so der BAV in einem aktuellen Rundschreiben. 

Urteil mit weitreichenden Folgen 

Weiter wird im Detail gewürdigt: "In zwei geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg mit Urteil vom 02.03.2023 die bisherige behördliche und gerichtliche Praxis der Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen als verfassungsrechtlich unzulässig gebrandmarkt. Zudem wird die vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in einer Vielzahl von Entscheidungen entwickelte sogenannte Zäsur-Rechtsprechung in ihrer bisherigen Ausprägung aber auch der Baden-Württembergische Sonderweg der Prüfungsreihenfolge Härtefall- vor Auswahlentscheidung in Spielhallensachen als verfassungswidrig verworfen. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für einen Großteil der Branche in Baden-Württemberg und einer Vielzahl anhängiger Verfahren."

Zäsur-Rechtsprechung nicht zulässig!

Zwei der Kernpunkte ließen sich demnach wie folgt zusammenfassen: Prüfungsreihenfolge Härtefall vor Auswahl ist verfassungswidrig! Bisherige "Zäsur-Rechtsprechung" des Verwaltungsgerichtshofs ist passé! Hier eine Verlinkung zur Pressemitteilung des Gerichts und zu dem bahnbrechenden Urteil.

"Durch die erfolgreichen Verfassungsbeschwerden wird die Automatenbranche insgesamt gestärkt und verschafft sich dadurch mehr Gehör bei den entsprechenden Behörden. Wir danken unserem Justiziar für sein Engagement für unsere Branche und für den Bayerischen Automaten-Verband", heißt es abschließend in der Erklärung des BAV-Vorstandes.