Baden-Württemberg: Stellungnahme Städte-, Gemeinde- und Landkreistag zur Anpassung des Mindestabstandsgebots
Der Automaten-Verband Baden-Württemberg macht auf die Stellungnahme der drei kommunalen Spitzenverbände aufmerksam.
Städte-, Gemeinde- und Landkreistag Baden-Württembergs äußerten sich zur Anpassung des Mindestabstandsgebotes im Glücksspielrecht zur Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte.
Kommunale Verbände fordern städtebauliche Flexibilität
Die kommunalen Verbände richten sich mit ihrem Schreiben an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württembergs und plädieren im Bereich des Mindestabstandsgebot für mehr Flexibilität.
Dort heißt es:
„Es ist daher wünschenswert, bei gleicher Rechtssicherheit mehr städtebauliche Flexibilität zu schaffen. Über die möglichen Instrumente haben wir eingehend mit unseren Mitgliedstädten und -gemeinden diskutiert. Der Bauausschuss des Städtetags spricht sich für eine kommunale Abweichungsmöglichkeit aus.“
Ebenfalls regen die Verbände an, diese kommunale Abweichungsmöglichkeit auch für das Verbot von Spielhallen im baulichen Verbund zuzulassen.
Die gesamte Stellungnahme können Sie hier lesen.