Baden-Württemberg reagiert auf Richterschelte
Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Juni 2014 hat die Stuttgarter Landesregierung dem Landtag als erste Maßnahme einen „kleinen“ Gesetzentwurf (Drs. 15/6404) zur Beratung vorgelegt. Er Entwurf sieht nur vor, den vom Gericht beanstandeten frühestmöglichen Antragstellungstermin auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für die Zeit nach dem 30. Juni 2017 um ein Jahr – auf den 29. Februar 2016 – vorzuverlegen. Die ursprüngliche Regelung verstieß nach Auffassung der Verfassungsrichter gegen die Berufsfreiheit konkurrierender Spielhallenbetreiber.
Im Rahmen der ersten Aussprache des Landesparlaments zu diesem Thema betonte Staatssekretär Peter Hofelich, dass die Regelungen im Landesglücksspielgesetz vor dem Staatsgerichthof „in nahezu allen wesentlichen Punkten“ standgehalten haben. Die beanstandeten Punkte, wie die Veränderung der Antragsfrist, würden nachgebessert.
Anders als die Verfassungsrichter stellte Hofelich aber nicht die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber in den Mittelpunkt. Wichtig sei es, dass den „Vollzugsbehörden ausreichend Zeit bleibt, um […] auch über eventuelle Anträge mehrerer Spielhallenbetreiber, deren Betriebe den erforderlichen Mindestabstand zu einer anderen Spielhalle unterschreiten oder die sich wegen des Verbots der Mehrfachkonzession gegenseitig ausschließen, rechtzeitig zu entscheiden“.
Trotz dieser Änderung geht der Oppositionsabgeordnete Manfred Hollenbach (CDU) davon aus, dass Prozesse insbesondere zu diesem Punkt nicht ausbleiben werden. Er fordert darüber hinaus „klare und präzise Formulierungen […], damit die Verwaltungsbehörden, die die Entscheidungen zu treffen haben, […] rechtssichere Entscheidungen treffen können“. Damit die Verwaltungsbehörden nicht „die Dummen“ sind, bedürfe es bei diesem und den folgenden Gesetzentwürfen daher weiterer Beratungen, so Hollenbach.
Neben der CDU-Fraktion signalisierten erwartungsgemäß auch die Abgeordneten der Fraktionen der Grünen und der SPD ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Dagegen kündigte Dr. Ulrich Goll für die Fraktion der FDP/DVP ein "Nein" an. Goll zufolge wähle die Regierung hier die „feindlichste Lösung für das gewerbliche Glücksspiel“, denn schließlich hätte man auch die „Antragsfrist belassen und stattdessen die Frist verlängern können, in der die anderen ihre Spielhalle noch betreiben können“.
Der Landtag überwies den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft.