Baden-Württemberg macht QR-Code verbindlich
Die aktuellen Auflagen der Bundesländer zum Infektionsschutz sehen unter anderem vor, dass Spielstätten nur noch von immunisierten Gästen betreten werden dürfen (2G) Die Beschäftigten müssen den Genesenen- oder Impfstatus überprüfen.
Wie das Forum der Automatenunternehmer mitteilt, endet hierzu in Baden-Württemberg am Mittwoch eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Dezember darf zur Überprüfung des Impfstatus von Gästen ausschließlich ein gültiges Impfzertifikat mit QR-Code zur Anwendung der 2G-Regel kommen. Dieses kann sowohl schriftlich, also in Papierform, als auch über eine geeignete App erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den QR-Code mittels Corona-Warn-App oder CovPass-App eingelesen, um ihn zu prüfen. Zudem sind die Angaben des Impfzertifikats mit einem amtlichen Ausweisdokument des Gastes abzugleichen.
Daraus folgt, dass die Verwendung von Ersatzdokumenten für den Impfnachweis, wie sie beispielsweise vom Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung gestellt werden, nicht mehr möglich ist.