15.03.2021

Ba-Wü: Staatssekretär antwortet auf Briefaktion

Unmittelbar nach Weihnachten hatte der Automaten-Verband Baden-Württemberg seine Mitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, sich per Brief an die Landesregierung zu wenden, um ihre Sorgen bezüglich des neuen Glücksspielstaatsvertrags und eines neuen Landesglücksspielgesetzes zum Ausdruck zu bringen. Hunderte Briefe wurden daraufhin an Ministerpräsident Kretschmann, Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut und Innenminister Strobl versendet. Angesicht der Vielzahl der eingegangenen Briefe hat sich nun Staatssekretär Dr. Stegmann mit einem Antwortschreiben gemeldet und den Verband gebeten, dieses an die Mitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten.

Staatssekretär äußert Verständnis

In dem Schreiben äußert Staatssekretär Dr. Florian Stegmann Verständnis für die zum Ausdruck gebrachten Sorgen um die Arbeitsplätze. Zugleich weist er aber darauf hin, dass Mindestabstände und Verbundverbot bereits mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 beschlossen worden waren und bis 2017 eine Übergangsfrist galt. Insofern wolle die Landesregierung jetzt keine neuen Verschärfungen einführen, sondern lediglich an den alten Beschlüssen festhalten.

„Mir ist bewusst, dass Ihnen diese Ausführungen Ihre Ängste und Sorgen um Ihre Arbeitspltze nicht nehmen können“, schreibt Dr. Stegmann am Ende seiner Einlassungen. „Gleichwohl bitte ich um Verständnis dafür, dass der Gesetzgeber eine Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen und Rechten treffen muss – die in diesem Fall den Erhalt von Arbeitsplätzen und den Spielerschutz austariert.“

Aus der Verantwortung gestohlen

An einer pflichtgemäßen Abwägung hat es der Gesetzgeber vor vier Jahren leider fehlen lassen. Vermutlich deshalb äußert sich der Staatssekretär zu der Zeit von 2017 bis heute mit keiner Silbe. Die grün-schwarze Landesregierung hatte sich nämlich aus der Verantwortung gestohlen und die „Abwägung“, welche Spielhalle bei einem Abstandskonflikt eine glücksspielrechtliche Erlaubnis bekommen soll und welche nicht, auf die Kommunen abgewälzt. Hinweise für – am besten gerichtsfeste – Auswahlkriterien gab es nicht. Was es dagegen gab, war die Aufforderung, eventuelle Erlaubnisse wegen unbilliger wirtschaftlicher Härte bis zum Auslaufen des Gücksspielstaatsvertrags am 30. Juni 2021 zu befristen.

Die Kommunen fühlten sich mit der unsicheren juristischen Lage und aus Angst vor möglichen Schadensersatzforderungen offenbar überfordert. Vor dem Hintergrund der Taten- und Interessenlosigkeit der Landesregierung billigten sie jedem Spielhallenbetreiber, der danach fragte, eine sogenannte Härtefallerlaubnis zu, ohne auch nur den Versuch einer Auswahlentscheidung für reguläre Erlaubnisse zu unternehmen.

Das Antwortschreiben von Staatssekretär Dr. Stegmann finden Sie hier.