BA und HMV kritisieren den Hessen-Entwurf
„Wenn die bereits verabschiedeten und geplanten Gesetze Wirklichkeit werden, rechne ich mit zahlreichen Spielhallenschließungen und Arbeitsplatzverlusten in unserer Branche“, kommentiert Michael Wollenhaupt, Vorsitzender des Hessischen Münzautomaten-Verbandes (HMV), den Gesetzentwurf für ein Hessisches Spielhallengesetz.
Das Argument der Politiker, man wolle mit dem geplanten Gesetz die Spielsucht bekämpfen, hält Wollenhaupt für vorgeschoben. „Die Leute hören doch nicht auf zu spielen, wenn immer mehr gewerbliche Spielhallen geschlossen werden. Viele Spieler werden dann in Zukunft ins unkontrollierte Internet oder in sogenannte Hinterzimmer abwandern, um dort zum Beispiel an illegalen Pokerrunden teilzunehmen“, so Wollenhaupt.
In den gewerblichen Spielhallen könne man dagegen das Spiel kontrollieren, das gehe im Internet nicht mehr. Besonders zweifelhaft sei die Regelung des §3 Abs.5 des Entwurfes, in welcher dem Jugendschutz besonders Rechnung getragen werden soll. Dabei wird übersehen, dass der Jugendschutz bereits deutlich geregelt ist.
Gemäß §6 Abs.1 Jugendschutzgesetz ist Jugendlichen die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen nicht gestattet. Der §3 Abs.5 SpielhG wiederhole nur dieses Verbot. In §3 Abs.5 S.2 des Gesetzesentwurfs heißt es zudem: „Testspiele mit minderjährigen Personen dürfen durch die zuständige Behörde in Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben durchgeführt werden.“ Mit dieser Vorschrift erhält die zuständige Behörde das Recht, gezielt Testspiele mit minderjährigen Jugendlichen durchzuführen, um gewerbliche Spielhallen zu kontrollieren.
Der HMV kritisiert: „Woraus ergibt sich die Notwenigkeit einer solchen Ermächtigungsnorm? Die Regelungen des Jugendschutzes werden in den gewerblichen Spielhallen von den Servicemitarbeitern strikt eingehalten. Es sind keine signifikanten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz bekannt. Daher besteht kein Regelungsbedarf für eine solche Vorschrift. Und was sind das eigentlich für Methoden, die hier per Gesetz erlaubt werden sollen? Einer Behörde wird offiziell gestattet, Testspiele mit Jugendlichen durchzuführen, um Spielhallenbetreiber zu überführen? Solche einschneidenden Stasi-Methoden sollten eigentlich der Vergangenheit angehören.“
„In keinem anderem vergleichbarem Lebenssachverhalt, zum Beispiel Alkohol- oder Rauchverbot, gibt es eine solche Regelung, warum also für die Automatenbranche“, fragt Harro Bunke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA).
Der BA bezweifelt, dass das geplante Landespielhallengesetz in Hessen alle Fehlentwicklungen, wie es in der Politik immer heißt, beheben wird. Es dränge sich eher der Verdacht auf, dass das staatliche Glücksspiel auf Kosten des gewerblichen Geldspiels bevorteilt werden soll.
Denn: Für staatliche Spielbanken werde sich nichts verändern. Dort bleibe alles beim Alten – ohne zusätzliche Kontrollen.Der Bundesverband Automatenunternehmer und insbesondere der Hessische Münzautomaten-Verband fordern, die einschneidenden Regelungen des Entwurfs des Landesspielhallengesetzes Hessen und deren direkte Auswirkungen für die Spielhallenbetreiber zu überdenken und auf ihre tatsächliche Notwendigkeit zu überprüfen.
Weiter fordern der <link http: www.baberlin.de>BA und insbesondere der HMW eine faire Chance für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel im Wettbewerb mit den staatlichen Glücksspielangeboten und dem Spiel im Internet: „Drastische Eingriffe in die unternehmerische Freiheit der gewerblichen Spielhallenbetreiber dürfen nicht vorgenommen werden.“