BA: Kein Widerspruch gegen VBG-Gefahrtarife
Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) ist nach einem „ausführlichen und umfassenden Informationsgespräch“ mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg zu dem Schluss gekommen, dass der neue Gefahrtarif 2007 mit der Gefahrklasse 2,94 für die Unternehmensart „Spielstätten“ gerechtfertigt ist.
Der BA empfiehlt aus diesem Grund, gegen Veranlagungsbescheide mit den Gefahrklassen auf der Grundlage des Gefahrtarifs 2007 keinen Widerspruch einzulegen.
Das Informationsgespräch fand mit der Leiterin der Abteilung Gefahrtarif, Manuela Gnauck-Stuwe, statt. Den Vertretern des BA wurde dargelegt, dass die Erhöhung der Gefahrklasse im Wesentlichen auf den Anstieg der Entschädigungsleistungen für Beschäftigte im Bereich der Spielstätten zurückzuführen sei. Dabei falle besonders auf, dass der Anteil der Wegeunfälle gegenüber dem vorherigen Beobachtungszeitraum größer geworden sei. Die Entschädigungsleistungen seien um 42,5 Prozent gestiegen, obwohl die absolute Zahl der Versicherungsfälle nur leicht um 3,61 Prozent zugenommen habe.
Hintergrund:
Der neue Gefahrtarif 2007 sieht eine Anhebung der Gefahrklasse der Unternehmensart „Spielstätte“ von bisher 2,17 auf dann 2,94 vor. Zudem wird die Unternehmensart „Spielstätte“ mit anderen Freizeitunternehmen zu der neuen Unternehmensart „Unternehmen für Freizeitgestaltung“ (Gefahrtarifstelle 21) zusammengefasst.
Die hat angekündigt, im Juni 2007 die Veranlagungsbescheide zum neuen Gefahrtarif 2007 zu verschicken. Die Beitragsbescheide für 2007 mit den Gefahrklassen auf der Grundlage des neuen Gefahrtarifs 2007 werden dann im April 2008 versendet.