BA installiert Sozialkonzept-Beauftragte
Das Präsidium des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA) hat auf seiner Sitzung am 20. Februar empfohlen, dass in jedem Mitgliedsverband ein „Sozialkonzept-Beauftragter“ benannt werden soll. Dieser wäre den Unternehmen bei der betrieblichen Umsetzung eines Sozialkonzeptes behilflich. Die Landesverbände des BA werden außerdem zur Unterstützung der Unternehmen gemeinsam mit der AWI Schulungen anbieten, bei denen Spielstättenbetreiber Hinweise und praktische Hilfen zur Umsetzung eines Sozialkonzeptes erhalten. Dazu werden auch hilfreiche Check-Listen erarbeitet.
Gemäß § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 6 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, sind auch Betreiber bestehender Spielhallen verpflichtet, ein Sozialkonzept zu entwickeln, ihr Personal zu schulen und die Vorgaben gemäß der „Richtlinie zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen. In den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen möglichen sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden können.
Das von der AWI gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Beirat erarbeitete „Muster für ein betriebliches Sozialkonzept“ kann bei den Landesverbänden des BA bestellt werden. Mitgliedsunternehmen erhalten das Muster kostenlos. Ein gedrucktes, gebundenes Exemplar des Musters können Mitglieder auch bei der AWI – Grit Giebelhausen, Telefon 030 2408776-0, ggiebelhausen@awi-info.de – zum Preis von 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten anfordern. „Bitte beachten Sie, dass dieses Muster laufend den aktuellen Anforderungen angepasst wird und kein Muster für die Zukunft darstellt“, machen die Anbieter deutlich.