08.11.2023

AVS empfiehlt: Unternehmer im Saarland sollten sich auf das neue Gesetz vorbereiten

AVS-Vorsitzender Rudolf Buchheit (Mitte) mit den Vorstandskollegen, von links: Philipp Zimmer, Hans-Jürgen Jentzsch, Markus Schackmann und Benedict Jentzsch.

In einem aktuellen Rundschreiben informiert Automaten-Verband-Saar-Vorsitzender Rudolf Buchheit über Auswirkungen des neuen Spielhallengesetzes. Das Gesetz wird noch im November im Amtsblatt verkündet und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. „Wir werden Sie selbstverständlich sofort über die Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes informieren“, verspricht Rudolf Buchheit.

Der AVS-Vorsitzende weiter: „Wir empfehlen Ihnen, die Zeit bis zum Inkrafttreten zu nutzen und sowohl Ihre Mitarbeiter als auch Ihre Spielgäste über die neuen Einschränkungen zu informieren und Ihren Betrieb entsprechend vorzubereiten.“

Einschneidend für den Betrieb der Spielhallen sind besonders folgende weitergehende Einschränkungen. Der AVS klärt auf:

– Es wird ein komplettes Rauchverbot gelten. Sollten Sie in Ihren Spielhallen gesonderte Raucherräume beziehungsweise Raucherkabinen eingerichtet haben, empfiehlt es sich, diese Räume zurückzubauen.

– Die Verabreichung und der Verzehr von Speisen sind künftig verboten. Erlaubt werden nur noch die Abgabe und der Verzehr von nicht-alkoholischen Getränken zu ortsüblichen Preisen sein.

– Schließlich sollten Sie bitte die Verlängerung der Sperrzeit um 2 Stunden von 04:00 auf 02:00 Uhr beachten. Die Sperrzeit wird künftig von 02:00 – 10:00 Uhr sein. Die Verlängerung wird auch Konsequenzen für die Einteilung Ihrer Mitarbeiter haben. Bitte sprechen Sie frühzeitig über die künftigen Arbeitszeiten und stimmen Sie diese mit Ihren Mitarbeitern ab.

Ortsübliche Abgabepreise für Getränke

Aus dem umfangreichen AVS-Schreiben an die Mitglieder hier noch ein paar Auszüge und Spezifizierungen. Rudolf Buchheit ruft auf: „Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig, zu welchen Preisen nicht-alkoholische Getränke in der Umgebung Ihrer Spielhallen abgegeben werden. Maßgeblich werden wahrscheinlich die Preise in gastronomischen Betrieben und nicht in Einzelhandelsgeschäften und Verbrauchermärkten sein. Abgabepreise für eine Tasse Kaffee oder ein Glas Wasser/Coca Cola nicht unter 1,50/2,00 EUR scheinen vertretbar zu sein. Aber bitte, versichern Sie sich in jedem Fall über die ortsüblichen Abgabepreise in der Nähe Ihrer Spielhallen und gehen Sie keine Risiken ein, denn wir müssen mit intensiven Kontrollen der Ordnungsbehörden rechnen.“

Mögliche Zusammenarbeit mit Getränkeautomaten-Aufstellern

Dann noch der Tipp des Vorsitzenden: „Wenn Sie in Ihren Spielhallen selbst Getränkeautomaten aufstellen und betreiben möchten, beachten Sie bitte, dass Sie die Anzeige der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe bei der zuständigen Behörde Ihrer Hauptniederlassung gemäß § 14 Abs. 3 Gewerbeordnung erstatten müssen. Alternativ können Sie auch mit einem Getränkeautomaten-Aufstellunternehmen, wie zum Beispiel mit der Firma Dallmayr Automaten-Service GmbH, zusammen arbeiten, die unter anderem auch Getränkeautomaten in Spielhallen aufstellt und die Wartung der Automaten übernimmt.“

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 9. Mai 2023 in Völklingen hatte die Firma Dallmayr Automaten-Service GmbH einen großen Getränkeautomaten aufgestellt und die Teilnehmer der Versammlung mit kalten und warmen Getränken versorgt. „Die Kontaktdaten des Ansprechpartners können Sie gerne von unserer Verbandssekretärin Romina Müller erhalten“, so Rudolf Buchheit.