AVN-Spitze zum Gesetzentwurf: Vernünftige Kehrtwende und ein großer Wurf für Niedersachsen!

AVN-Justiziar Professor Dr. Heinze erläutert ausführlich den Entwurf zur Neuregelung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes.
Endlich einmal gute Nachrichten für die geplagten Automatenunternehmer in Niedersachsen! Das Bundesland, das die mittelständischen Automatenunternehmen jahrelang mit besonderen Härten überzog (unter anderem: Verlosungen von Spielhallen und Existenzen!), hat mit dem Anfang der Woche bekannt gegebenen Entwurf zur Neuregelung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes eine Kehrtwende vollzogen.
Natürlich stand exakt diese Kehrtwende im Mittelpunkt der gestrigen Jahreshauptversammlung des Automatenverbandes Niedersachsen im Parkhotel Kronsberg in Hannover. Heinz Basse, 1. Vorsitzender des 100 Mitglieder starken Verbandes, spricht von einem „harten Stück Arbeit“ und einer „vernünftigen Kehrtwende, die trotz mancher Härten ein großer Wurf für Niedersachsen ist“.
Das Land Niedersachsen sende damit ein Signal in die ganze Bundesrepublik, dass falsche Entwicklungen auch rückgängig gemacht werden können – im Sinne einer Politik mit Augenmaß! Bekanntlich hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Herbst 2017 entschieden, dass willkürliche Losverfahren beim „Aussieben“ von Spielhallen rechtswidrig sind und somit diese politische Kehrtwende eingeleitet.
Abgestufte Kriterien beim neuen Auswahlverfahren
Justiziar Professor Dr. Florian Heinze nahm den Gesetzentwurf ausführlich unter die Lupe. Er regelt detailliert und in gänzlich neuer Weise die Auswahlverfahren für die rund 1 900 Spielhallen in Niedersachsen und sieht folgende abgestufte Kriterien bei der Auswahl vor:
1. Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen zu verzichten
2. Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, ein Rauchverbot in der Spielhalle zu verhängen
3. Wegstrecke zu berufsbildenden und allgemeinbildenden Schulen
4. Wegstrecke zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
5. Wegstrecke zu Gaststätten, in denen Alkohol ausgeschenkt wird
Professor Dr. Heinze erklärte anhand von Beispielen, wie Behörden in Zukunft ihre (nicht immer leichten) Entscheidungen treffen werden.
Neu erteilte Erlaubnisse werden längstens bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine neue Härtefallregelung vor. Auf Antrag soll danach den Spielhallenbetreibern der Betrieb einer weiteren Spielhalle erlaubt werden können, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird oder mehrere Spielhallen unter einem Dach betrieben werden. Dies gilt für einen Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2021. Für die einst in Losverfahren erteilten Erlaubnisse gilt der Vertrauensschutz.
Schaffung einer bundesweiten Sperrdatei beschleunigen
Weiterhin befürwortet der Gesetzgeber ein bundesweites Sperrsystem für effektiven Spielerschutz. So soll das niedersächsische Glücksspielgesetz Vorbildcharakter für andere Länder haben und die Schaffung einer bundesweiten Sperrdatei beschleunigen.
Rechtsanwalt Heinze gab den AVN-Mitgliedern wichtige Praxistipps. So sollten bereits erteilte Duldungen umgehend über den 30. Juni 2019 hinaus verlängert werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sei ein „fristgerechter Antrag auf Wiederholung des Erlaubnisverfahrens“ anzuraten.
Spannend auch der Vortrag von Frank Waldeck zur oft fragwürdigen Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit einiger Suchthilfe-Verbände. Das Vorstandsmitglied machte deutlich, dass die Spielsucht im Vergleich mit den anderen Süchten in Deutschland den letzten Platz belegt und deutlich zurückgegangen ist. Außerdem: „Von allen Glücksspielformen sind das Online-Gaming und Automaten in Spielbanken mit großem Abstand die gefährlichsten Produkte.“
Was man laut Frank Waldeck ändern sollte: „Die sehr positive Faktenlage zur Prävention in der Automatenwirtschaft passt nicht zu der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung.“
Stiftung Niedersächsische Automatenwirtschaft
Wichtig auch der letzte Tagesordnungspunkt, der dem Verband sehr am Herzen liegt, die „Stiftung Niedersächsische Automatenwirtschaft“. Zum Beirat gehören unter anderem Christian Dürr, MdB FDP, Christian Grischa MdL FDP, Uwe Dorendorf, MdL CDU, Thomas Ehbrecht, MdL CDU, Markus Bringmann, MdL SPD und der bekannte Ex-Fußballtrainer und TV-Experte Mirko Slomka. Professor Dr. Florian Heinze erzählte von der Konstituierung des Beirates und den ersten Spendenaktionen.
Top: Detlev Graß, Vorsitzender des befreundeten Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes (NAV), sagte spontan eine vierstellige Spende seines Verbandes für die Stiftung zu. Weitere Spender aus den Mitgliederreihen sind herzlich willkommen! Eine Produkt- und Dienstleistungsschau und das abendliche Spargel-Essen rundeten die Jahreshauptversammlung gelungen ab. Ausführlicher Bericht in unserer AutomatenMarkt-Mai-Ausgabe.