Automatenknacker kamen mit blauem Auge davon
Die Automatenknacker, die Ende August vergangenen Jahres von einer Ermittlungsgruppe der Braunschweiger Polizei dingfest gemacht worden waren (siehe AutomatenMarkt Oktober 2002, S. 42), kamen vor Gericht mit einem blauen Auge davon. Von den sechs Beschuldigten wurde einer frei gesprochen, vier weitere erhielten Bewährungsstrafen von 18 beziehungsweise 24 Monaten. Gegen einen Angeklagten wird noch gesondert verhandelt.
Das Gericht wertete die Automatenaufbrüche, bei denen ein Schaden von insgesamt mehr als 250 000 Euro entstanden war, nicht als bandenmäßigen Diebstahl. Für die ermittelnden Beamten ist das nicht nachvollziehbar.
Ralf Broschinski von der Braunschweiger Polizeiinspektion Organisierte Kriminalität: „Zu einer Bande gehören immer mindestens drei. Weil die Täter jeweils zu zweit losgezogen sind und vor Gericht dargestellt haben, dass sie sich untereinander kaum kennen würden, sind sie glimpflich davongekommen. Bei bandenmäßigem Diebstahl hätte jede nachgewiesene Tat mit einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden können.“
Klartext
Was für die Ermittler nicht nachvollziehbar ist, kann auch in unserer Branche nur auf Unverständnis stoßen. Die Täter sind zwar immer nur zu zweit auf Diebestour gegangen, aber in wechselnder Besetzung, wie die Polizei bei ihrer Observierung der Verdächtigen festgestellt hat. Sie haben sich also sehr wohl gut gekannt. Sie haben ja auch gemeinsam eine Übungswerkstatt in Braunschweig genutzt. Aber die ermittelnden Beamten wurden vor Gericht gar nicht angehört. Die Angeklagten gestanden, Automaten geknackt und ausgeräumt zu haben. Das genügte den Richtern, um den Tätern weit entgegenzukommen und ihre Diebstähle nicht mehr als „bandenmäßig“ anzusehen. Aus dem zwangsläufigen Knastaufenthalt wurde so eine Bewährungsstrafe. Die Automatenknacker sind wieder unter uns. Sie haben eine zweite Chance erhalten, und das mag jeder verstehen, wie er will.
Dirk Reichel