06.10.2015

Arp und Kubicki fordern Neuverhandlung des Glücksspielstaatsvertrages

Hans-Jörn Arp (l.) und Wolfgang Kubicki: Das Glücksspielkollegium nutze seine Befugnisse nicht zum Wohle der Gesellschaft.

Hans-Jörn Arp, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion und Wolfgang Kubicki, der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, haben nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über die teilweise Unvereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages der Länder mit der Bayerischen Verfassung eine unverzügliche Neuverhandlung über den Vertrag gefordert.

„Mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof haut ein weiteres hohes Gericht den Ministerpräsidenten ihren Glücksspielstaatsvertrag um die Ohren. Die EU-Kommission steht in den Startlöchern für ein Vertragsverletzungsverfahren. Es ist unerträglich, dass die Länder immer noch nicht handeln“, sagt Arp in einer von beiden Politikern herausgegebenen Pressemitteilung.

Staatsvertrag dürfe nicht in den Händen der Lottotaliban bleiben

Die 16 Landesregierungen müssten endlich erkennen, welchen Schaden sie der Gesellschaft zufügten. Der Glücksspielstaatsvertrag sei nicht nur offensichtlich rechtswidrig. Er erreiche auch nicht im Ansatz die Ziele, die er vorgibt zu verfolgen. Dies gelte sowohl für die Kanalisierung des Spiels, den Schutz der Spieler und der Jugendlichen, als auch für die Bekämpfung der Geldwäsche.

„Ich habe schon vor Jahren davor gewarnt, dass der Staatsvertrag nicht in den Händen dieser Lottotaliban bleiben darf. Mittlerweile bestätigen die Gerichte, dass die Befugnisse des Glücksspielkollegiums der Länder weit über die Grenzen der Verfassung hinaus gehen“, sagt Kubicki.

Und die Gerichte würden bestätigen, dass dieses Kollegium diese Befugnisse nicht zum Wohle unserer Gesellschaft nutze. „Die Ministerpräsidenten müssen endlich aufwachen, und unverzüglich neu verhandeln“, fordert Kubicki.