Anzahl der Fälle von unerlaubtem Glücksspiel in Baden-Württemberg seit 2018 fast vervierfacht
Die Zahl der Fälle von unerlaubtem Glücksspiel in Baden-Württemberg ist seit 2018 kontinuierlich gewachsen. Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der Delikte nahezu vervierfacht.
Paragraf 284 StGB im Mittelpunkt
Das geht aus der Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Gemäß dieser Stellungnahme wurden im Jahr 2018 insgesamt 55 Fälle von unerlaubtem Glücksspiel festgestellt. 2019 waren es 110, 2020 wurden 126 Fälle erfasst, 2021 waren es schon 156 und 2022 stieg die Zahl der erfassten Fälle auf 209. Für 2023 liegen dem Innenministerium noch keine Daten vor, die Tendenz sei aber steigend. Die Daten sind auf Seite 5 der Drucksache (17/5964) aufgeführt. Den Schwerpunkt dieser Fälle machen vor allem Straftaten aus, die auf Paragraf 284 StGB zurückzuführen sind („Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels“). 2022 waren es 134 von den 209 erfassten Fällen.
Vermehrt Fun Games festgestellt
Vermehrt seien sogenannte Fun Games im Zusammenhang mit verbotenen Glücksspielen festgestellt worden. Auch Fun4Four-Geräte finden Erwähnung: „Manipulierte Fun Game-Geräte sind keine Unterhaltungsspielgeräte, sondern verbotene Geldspielgeräte, die zur Veranstaltung von illegalem Glücksspiel gemäß § 284 Strafgesetzbuch (StGB) genutzt werden. Fun4Four-Geräte sind Mehrspieler-Spieltische für bis zu sechs Spieler, die speziell für den Unterhaltungsbereich konzipiert wurden. Nicht selten werden auf diese unerlaubten Glücksspiele (Casinospiele) mit Gewinnmöglichkeiten, wie Roulette und Poker, aufgespielt, wodurch Verstöße nach § 284 StGB und Markenrechtsverstöße verwirklicht werden“, heißt es in der Drucksache.
Frage nach den Ursachen
Seit dem Frühjahr des Jahres 2022 würden die regionalen Polizeipräsidien landesweit in Baden-Württemberg deutlich mehr manipulierte Fun Game-Geräte sowie zuletzt auch Fun4Four-Geräte feststellen. Neben legal aufgestellten Geldspielgeräten würden vermehrt zusätzlich Fun Game-Geräte illegal aufgestellt, um „den Spieler in der Örtlichkeit zu halten“. Ursächlich für den Anstieg könnten laut Innenministerium unter anderem die Auswirkungen der Coronapandemie sein.
Bei Frage 5, ob das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zu einer Zunahme des illegalen Glücksspiels geführt habe, verweist das Innenministerium auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Der GGL zufolge ist der Anteil des illegalen Marktes am Gesamtmarkt zwischen 2020 auf 2021 von 13 Prozent auf 7 Prozent gesunken beziehungsweise von 2021 und 2022 von 7 auf 6 Prozent gesunken.
Keine Statistik zur Anzahl von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel
Interessant ist auch die Tatsache, dass in Baden-Württemberg laut Innenministerium grundsätzlich keine Statistik zur Anzahl von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel geführt wird. Dies könnte in der Diskussion um die geplante Entkriminalisierung des unerlaubten Glücksspiels möglicherweise eine Rolle spielen. Hintergrund: Ende November 2023 hat das Bundesjustizministerium ein Eckpunktepapier vorgestellt, das besagt, unerlaubtes Glücksspiel aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Keine Erkenntnisse zur organisierten Kriminalität
Des Weiteren liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor, ob organisierte Kriminalität hinter den illegalen Glücksspielangeboten steckt. Da der illegale Glücksspielmarkt nur bundesweit berechnet werde, könne das Ministerium auch keine Aussage darüber treffen, welche Summen auf diesem Gebiet in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Der gesamte unerlaubte deutsche Glücksspielmarkt (Schwarzmarkt) habe im Jahr 2022, gemessen an den Bruttospielerträgen, rechnerisch ein Volumen von 815 Millionen Euro umfasst. was einem Anteil von 6 Prozent am Gesamtvolumen des deutschen Glücksspielmarktes entspreche.
Die Stellungnahme des Innenministeriums (Drucksache 17/5964) zum Thema „Illegales Glücksspiel in Baden-Württemberg“ finden Sie hier.