Antragsstart der bis Ende Juni verlängerten Überbrückungshilfe IV
Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) informiert in einem Rundschreiben, dass die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen "seit vergangenen Freitag (1. April) Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen" können.
"Die Anträge sind durch prüfende Dritte (zum Beispiel Steuerberaterin/Steuerberater) über die Plattform http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht", informiert der BA-Justiziar RA Stephan Burger.
Frist: 15. Juni 2022
Weiter wird betont: "Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Beachten Sie, dass Erst- und Änderungsanträge zur Inanspruchnahme der verlängerten Förderung nur bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden können.