Anpassung der Energieeinspar-Verordnung: Beleuchtete Namenszüge auch nach 22 Uhr erlaubt
Namenszüge von Geschäften dürfen auch nach 22 Uhr während der Öffnungszeiten weiter beleuchtet werden.
Diese Änderung hat das Bundeskabinett am 28. September im Rahmen von mehreren Anpassungen bei der Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaÄV) beschlossen.
Wortlaut der Verordnungsanpassung
In der Kritik standen bisher die Nutzungseinschränkungen beleuchteter Außenwerbeanlagen. Im Rahmen der Energieeinspar-Verordnung machte das Kabinett nun eine wichtige Anpassung. Im Wortlaut der Pressemitteilung heißt es: „Neu hinzugefügt wird eine Ausnahmeregelung für Werbeanlagen, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen. Ein Beispiel hierfür sind beleuchtete Namenszüge eines Ladens, etwa über dem Eingang, diese dürfen während der Öffnungszeit weiter beleuchtet werden, auch wenn es nach 22 Uhr ist.“
Die Anpassungen betreffen die kurzfristigen Energiespar-Maßnahmen, die für einen Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten. Darüber hinaus ist „der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist jetzt von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Hier wird die Uhrzeit angepasst und auf den Zeitraum 22 bis 6 Uhr beschränkt.“ Vorher war bis „16 Uhr des Folgetags“ vorgegeben.
Ebenfalls neu hinzugefügt wurde eine Ausnahme für beleuchtete Werbeanlagen, die während Sport- und Kulturveranstaltungen in Funktion sind.
Ausnahmen für den öffentlichen Raum bleiben erhalten
Die Nutzungseinschränkung gilt weiterhin wie in der Verordnung bereits festgelegt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Ausgenommen sind daher regelmäßig beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen (oder Wartehallen), Haltepunkten und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind.