08.04.2007

Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde: AR 1587/07

Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs im Musterverfahren gegen bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide unter dem folgenden Aktenzeichen registriert worden ist: AR 1587/07.

BA-Geschäftsführer Harro Bunke macht deutlich: „Jeder Aufstellunternehmer, der entsprechend der Empfehlungen des BA Umsatzsteuererklärungen offen hält, gegen bestandskräftige Umsatzsteuerfestsetzungen Einspruch einlegt oder gegenüber dem Finanzamt das weitere Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde beantragt, sollte dem Finanzamt das Aktenzeichen dieser Verfassungsbeschwerde mitteilen.“