25.08.1999

Achtung Spendenfalle

Wer Gutes tut, kann dafür vom Fiskus bestraft werden. Erst kürzlich forderte das Bundesbildungsministerium Unternehmen dazu auf, ausgemusterte Computer an Schulen weiterzugeben. Doch böse Spendenfalle. Denn wer das tut, muss dafür laut Steuerentlastungsgesetz (Paragraf 3 Absatz 1b Nummer 3) seit April Umsatzsteuer zahlen. Bislang unterlagen Schenkungen von Gegenständen, wie beispielsweise gebrauchte Computer, Schreibtische und so weiter, nicht der Umsatzsteuer. Jetzt aber muss der Unternehmer den aktuellen Wiederbeschaffungswert ermitteln und darauf 16 Prozent – in Ausnahmefällen sieben Prozent – Umsatzsteuer abführen.