17.02.2014

Überschreiten die Länder ihre Kompetenzen?

Professor Dr. Chrstoph Degenhart

Beim Nomos-Verlag in Baden-Baden ist in der vergangenen Woche das von Professor Dr. Christoph Degenhart erarbeitete Rechtsgutachten „Spielhallen und Geldspielgeräte in der Kompetenzordnung des Grundgesetzes“ veröffentlicht worden. Darauf weist das Forum für Automatenunternehmer hin.

Nach Angaben des Verbandes kommt Prof. Degenhart in seiner Arbeit zu folgenden Hauptergebnissen: Zahlreiche Vorschriften, die von den Ländern im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2012) und in den länderbezogenen Spielhallenregelungen erlassen wurden, seien kompetenzwidrig. Die Länder hätten beim Erlass ihre durch die Föderalismusreform erlangte Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen in Anspruch genommen. Allerdings seien zahlreiche Regelungen wie zum Beispiel Abstandsregelungen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen und die Reduzierung der Höchstzahl der in einer Konzession aufstellbaren Geldspielgeräte durch diese Gesetzgebungskompetenz nicht gedeckt.

Daraus ergebe sich das zweite wichtige Ergebnisdes Gutachtens. Die Gesetzgebung der Länder missachte in grundsätzlicher Weise die Trennung der Kompetenzsphären sowie die verfassungsrechtlichen Schranken der Gesetzgebungskompetenz der Länder und setze sich in Widerspruch zur bundesgesetzlichen, verfassungsrechtlich fundierten Konzeption des gewerblichen Spielrechts.

"Wir empfehlen das Rechtsgutachten Ihrer Kenntnisnahme", schreibt das Forum.

Degenhart, Christoph: Spielhallen und Geldspielgeräte in der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, Baden-Baden: Nomos, 2014, 1. Auflage.