03.03.2022

Überbrückungshilfe IV – freiwillige Schließungen nicht mehr bezuschusst

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig in den Monaten Januar und Februar 2022 geschlossen hatten, werden seit 1. März 2022 nicht mehr bezuschusst.

Die angepassten Programmbedingungen für die fünfte Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ sind nun verfügbar. Das teilt das Forum der Automatenunternehmer mit.

Eine wichtige Neuerung sei das Auslaufen der Sonderregelung bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs für die Monate Januar und Februar 2022 sowie die Regelung zur Förderfähigkeit von Hygienemaßnahmen nach Lockerung von Zutrittsbeschränkungen.

Freiwillige Schließungen

Wichtig: Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig in den Monaten Januar und Februar 2022 geschlossen hatten, werden seit 1. März 2022 nicht mehr bezuschusst. Diese zeitlich befristete Sonderregelung entfällt zukünftig.

Immer noch förderfähig seien Kosten, die sich aus den Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie ergeben, wie zum Beispiel Corona-Arbeitsschutzverordnung, Homeoffice-Pflicht und Maskenpflicht. Weitere Infos finden Sie in diesem FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Forum weist darauf hin, dass die Förderfähigkeit von Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen nach dem 20. März 2022 gänzlich entfalle.

Anträge seien nach wie vor zwingend durch prüfende Dritte, wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, im Namen des Antragsstellers über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen.

Information zur Antragstellung

Weitere Informationen zur Antragstellung stellt die Bundesregierung hier zur Verfügung.

Zuschüsse seien als steuerbare Betriebseinnahmen in der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung zu erfassen. Zuschüsse aus den Wirtschaftshilfen würden bei den Steuervorauszahlungen für 2022 nicht berücksichtigt und unterliegen keiner Umsatzsteuer, teilt das Forum mit.