Änderungen des Hessischen Spielhallengesetzes beschlossen
Der Hessische Landtag hat am 14. Dezember 2017 Änderungen des Hessischen Spielhallengesetzes beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Mehrfachkonzessionen werden aus dem Gesetz gestrichen und sind nur noch in speziellen Härtefällen möglich.
- Der Mindestabstand zu einer Einrichtung, die ihrer Art nach von Kindern oder Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, muss 300 Meter Luftlinie betragen. Dazu zählen unter anderem Schulen, Spielplätze und Jugendzentren. Laut Pressemitteilung der CDU-Fraktion zählen Schulen ab der Klasse 5 dazu.
- Die maximale Laufzeit von neukonzessionierten Spielhallen beträgt 15 Jahre.
Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) habe laut einem Rundschreiben „bis zur letzten Minute durch intensive Kontakte mit allen Abgeordneten aller Fraktionen versucht, Abmilderungen zu erhalten“.
„Diese haben wir teilweise auch bekommen. Der Einsatz der letzten Tage hat sich zumindest insoweit gelohnt, als noch weitere Verschärfungen verhindert wurden und auch in Zukunft für Bestandsbetriebe zumindest die Möglichkeit besteht, weiter zu existieren“, erläutern der HMV-Vorsitzende Michael Wollenhaupt und sein Stellvertreter Michael Stang in diesem Rundschreiben.
Bestandsbetriebe können weiter existieren
Laut Rechtsanwalt Tim Hilbert, juristischer Berater des Fachverbands Spielhallen (FSH), stelle insbesondere die Einführung des Mindestabstandes zu Kinder- und Jugendeinrichtungen für neue Spielhallen eine schwerwiegende Einschränkung dar. Vor allem wegen des Mindestabstandes von 300 Metern erwartet Hilbert, dass „eine Vielzahl von Spielhallen nicht mehr genehmigungsfähig sind“.
In einem FSH-Schreiben empfiehlt Tim Hilbert umgehend mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und noch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung über eine Verlängerung der Laufzeit zu verhandeln, soweit lediglich sehr kurze Befristungen erteilt wurden.
In Pressemitteilungen haben die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Hessischen Landtag ihre Positionen zu den Gesetzesänderungen deutlich gemacht.